Das Working Holiday Programm

2023/12/1
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Das Working Holiday Programm

 

Konzeption

  • Die Regierungen von Japan und Österreich haben, mit der Idee die Beziehungen zwischen beiden Ländern zu vertiefen, vereinbart, das Working Holiday Programm einzuführen. Es sollen so bessere Möglichkeiten für junge Leute geboten werden die Kultur und das Leben im jeweils anderen Land zu erfahren. Ab 1. Juli 2016 starten die Regierungen von Japan und der Republik Österreich das beiderseitige Working Holiday Programm.

     

    Im Rahmen des Working Holiday Programms kann eine begrenzte Anzahl österreichischer Staatsbürger, die sich in Japan, in erster Linie um dort Urlaub zu machen, bis zu 12 Monaten aufhalten wollen, ein Visa gewährt werden, welches die Einreise nach Japan und einen Aufenthalt für bis zu 12 Monaten gestattet. Dabei kann man auch einer Beschäftigung als einen zusätzlichen Aspekt des Urlaubs nachgehen und so das Reisebudget ergänzen. Österreichische Teilnehmer brauchen keine zusätzliche Erlaubnis um während ihres Japanaufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
     
    Die Zahl österreichischer Staatsbürger, die an dem Working Holiday Programm teilnehmen können, ist derzeit auf 200 Personen pro Jahr begrenzt.
     
    Es werden keine Anträge mehr angenommen, wenn die Menge der ausgestellten Visa diese Zahl erreicht. 
     
    Österreichische Staatsbürger müssen den Antrag auf ein Working Holiday Visum in der japanischen Botschaft in Wien stellen und können dies in keiner anderen japanischen Botschaft tun. 
     
    Bitte beachten Sie, dass der/die Antragsteller/in mindestens einmal persönlich in der Konsularabteilung erscheinen muss. Die Einreichung der Dokumente muss persönlich oder per Post erfolgen und ist per E-Mail nicht möglich. 
     
    Es ist zum Beispiel möglich den Erstantrag per Post oder mittels einer bevollmächtigten Person einzureichen. Allerdings muss bei der Abholung der/die Antragsteller/in persönlich erscheinen. 
     
    Die andere Möglichkeit ist, den Erstantrag persönlich zu stellen und eine bevollmächtigte Person mit der Abholung zu beauftragen. 
     
    Reisepässe können nicht per Post zurückgeschickt werden. Es ist auch nicht möglich, dass Reisepässe an österreichische oder andere japanische Botschaften geschickt werden. 

 

Voraussetzungen für die Teilnahme am Working Holiday Programm

 Um am Working Holiday Programm teilnehmen zu können, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

 

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Die Antragsteller möchten für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Einreisetag in Japan in erster Linie ihren Urlaub verbringen
  • Die Antragssteller sollen zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Sowohl für das Mindest- als auch für das Höchstalter gilt das Alter am Tag der Antragsstellung
  • Die Antragsteller sind nicht in Begleitung von Partnern oder Kindern
  • Die Antragsteller müssen Inhaber eines österreichischen Reisepasses sein und ein Rückreiseticket besitzen bzw. über ausreichende finanzielle Mittel verfügen um ein Rückreiseticket zu kaufen
  • Die Antragsteller haben angemessene finanzielle Mittel zur Finanzierung ihres Japanaufenthalts
  • Den Antragstellern wurde bisher noch kein Working Holiday Visum ausgestellt
  • Die Antragsteller sind in guter gesundheitlicher Verfassung

 

 

Vorzulegende Dokumente und Unterlagen

Personen, die den Antrag für das Working Holiday Visum stellen, werden aufgefordert eine Kopie der folgenden Dokumente bei der Japanischen Botschaft in Österreich vorzulegen:
 

  • 1. Einen gültigen österreichischen Pass (Nachweis: österreichischer Staatsbürger)
  • 2. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Formblatt A)
  • 3. Ein Passbild 35mm x 45 mm (aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate)
  • 4. Lebenslauf (Formblatt B)
  • 5. Überblick über die geplanten Aktivitäten (Formblatt C)
  • 6. Eine schriftliche Begründung für den Antrag für ein Working Holiday Visum im Format DIN A4 (auf Englisch, Deutsch oder Japanisch), nichts handschriftliches
  • 7. Dokumente, die nachweisen, dass der Antragssteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ein Rückreiseticket zu kaufen und die geplante Japanreise zu finanzieren (Kreditkarten und Kontoüberziehungen können nicht als ausreichende finanzielle Mittel akzeptiert werden)
  • 8. Verpflichtungserklärung (Formblatt D) oder die Kopie einer Auslandsreiseversicherung

 

  • *in manchen Fällen können zusätzliche Dokumente verlangt werden
  • *bitte bringen Sie zu jeder Kopie auch das Originaldokument mit
  • *Die eingereichten Dokumente werden nicht zurückgegeben. Wenn Sie das Original weiterhin brauchen, bringen Sie bitte das Dokument in Original und Kopie mit
      


  

Der Ablauf

  • Anträge müssen persönlich gestellt werden und die Antragsteller können befragt werden. Das Visum ist kostenlos.

     

  

Weitere Informationen (Bedingungen für die Art der Beschäftigung)

  • Teilnehmer des Working Holiday Programms sind berechtigt einer Arbeit nachzugehen, wenn diese eine zweitrangige Aktivität während des Urlaubs zum Zweck der Aufbesserung der Reisebudget darstellt.

     

    Teilnehmer des Working Holiday Programmes ist es streng verboten in Bars, Cabarets, Nachtklubs, Glücksspiellokalen oder ähnlichen Etablissements, die die öffentliche Moral in Japan gefährden, zu arbeiten. Wenn Teilnehmer an einem solchen Ort arbeiten, gelten sie als jemand der/die gegen das Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsgesetz gehandelt hat und werden, außer wenn er oder sie als Opfer von Menschenhandel gilt, des Landes verwiesen.

     

    Arbeitssuchende aus dem Ausland können in Japan Unterstützung auf Englisch oder in weiteren Sprachen beim Arbeitscenter für Ausländer („Gaikokujin koyo service center“ in Tokyo, Osaka und Nagoya) sowie bei manchen regionalen Arbeitsämtern erhalten (Hello Work). Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales
    (Auf Japanisch: (厚生労働省 雇用・労働) )
    (auf Englisch: Employment Policy for Foreign Workers).

     

  

Beim städtischem Amt

  • Die Teilnehmer des Working Holiday Programms müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der für ihren Wohnort zuständigen städtischen Behörde melden. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde für Immigration (Immigration Bureau of Japan).

     

  

Special Re-Entry Permit

  • Das Working Holiday Visum berechtigt zur einmaligen Einreise. Daher müssen die Teilnehmer des Working Holiday Programmes, wenn sie aus irgendeinem Grund Japan verlassen und wieder mit diesem Visum einreisen wollen, eine Special Re-Entry Permit einholen (Special Re-entry Permit). 

     

  

Fragebogen zum Working Holiday Aufenthalt

  • Alle Antragssteller, denen ein Visum ausgestellt wird, erhalten einen Fragebogen.

     

    Bitte füllen Sie diesen Fragebogen, nachdem Sie Ihren Working Holiday Aufenthalt beendet haben und nach Österreich zurückgekehrt sind, aus und schicken ihn an die Botschaft in Österreich per Post, per E-Mail (consul@wi.mofa.go.jp) oder geben ihn bei der Botschaft ab.

     

  

Bitte beachten Sie

  • Dieses Programm ist nicht für Personen gedacht, die in erster Linie arbeiten möchten. Es ist für Antragssteller, die vorrangig in Japan Urlaub machen möchten.

     

    Personen die vor allem arbeiten möchten können sich nicht für dieses Visum bewerben.