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Spenden für die Opfer des Erdbebens in Kumamoto 2016

22.04.2016

Angesichts des 2016 aufgetretenen Erdbebens mit Epizentrum in der Region Kumamoto, Präfektur Kumamoto, werden Spenden von ausländischen Regierungen, Bürgern und Unternehmen sowie von im Ausland lebenden japanischen Bürgern wie folgt entgegengenommen.

Hinsichtlich der Unterstützung sind zwei Arten der Verwendung zu unterscheiden:
„Spendengelder“: Gelder, die von der Japanese Red Cross Society u.a. an Komitees zur Verteilung von Spendengeldern in den betroffenen Kommunen überwiesen werden, und die anschließend von den Komitees an betroffene Personen ausgezahlt werden.
„Hilfsgelder“: Gelder, die für Hilfsaktivitäten der Japanese Red Cross Society im Rahmen des jüngsten Erdbebens verwendet werden.


1. Entgegennahme von Spenden durch die Japanische Botschaft

(1) Die Japanische Botschaft in Österreich hat folgendes Spendenkonto eingerichtet. Einzahlungen auf dieses Konto werden als „Spendengelder“ behandelt.

Anmerkung 1: Von der Botschaft entgegengenommene Spendengelder werden zu einem späteren Zeitpunkt von der Botschaft an die Japanische Regierung überwiesen. Auf Wunsch kann die Spende nicht an die Japanische Regierung, sondern an die Japanese Red Cross Society überwiesen werden. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Japanische Botschaft (info@wi.mofa.go.jp).
Anmerkung 2: Die bei der Japanischen Regierung eingegangenen Spendengelder werden durch die Kommunen an die betroffenen Personen übergeben.

Spendenkonto der Japanischen Botschaft
Empfängerbank:  Bank Austria
Bankleitzahl:       12000
BIC:                   BKAUATWW
IBAN:                 AT79 1200 0100 1683 1306
Kontonummer:    100 1683 1306
Empfänger:         Japanische Botschaft

Anmerkung:       
Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Erdbebenkatastrophe in Japan“ an.

(2) Falls eine Quittung gewünscht wird, übermitteln Sie bitte nach der Überweisung folgende Informationen an die Japanische Botschaft (info@wi.mofa.go.jp). Sie erhalten von der Japanischen Botschaft eine Quittung per Post. Eingegangene Informationen werden entsprechend dem Datenschutzgesetz vertraulich behandelt.

• Mitteilung, dass „eine Quittung gewünscht wird“
• Name und Kontaktdaten des Überweisenden (Adresse und Telefonnummer)
• Geldbetrag
• Datum der Überweisung
• Name der Bank, die die Überweisung vorgenommen hat

 

2. Konto der Japanese Red Cross Society für Hilfsgelder aus dem Ausland (Das Spendenkonto wurde mit 15. Juni 2016 geschlossen.)

Die Japanese Red Cross Society hat das nachfolgend genannte Sonderkonto eingerichtet, um freiwillige Beiträge von ausländischen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie Regierungen und Einzelpersonen aus dem Ausland entgegenzunehmen.

Sonderkonto der Japanese Red Cross Society
Bank Name: SUMITOMO MITSUI BANKING CORPORATION
Branch Name: GINZA BRANCH
Account Number: 026-8372918
SWIFT Code: SMBCJPJT
Bank Address: 5-8-10, Ginza, Chuo-ku, Tokyo, JAPAN
Beneficiary Name: The Japanese Red Cross Society
Beneficiary Address: 1-1-3, Shiba Daimon, Minato-ku, Tokyo, Japan
Telephone: +81-3-3438-1311

Bitte beachten Sie bei der Überweisung an die Japanese Red Cross Society folgende Punkte:
(1) Die anlässlich des jüngsten Erdbebens überwiesenen Hilfsgelder werden von der Japanese Red Cross Society grundsätzlich nicht als „Spendengelder“, sondern als „Hilfsgelder“ aus dem Ausland verwendet. Für den Fall, dass der Geber keine Verwendung als „Hilfsgelder“, sondern als „Spendengelder“ wünscht, können die Geldmittel ebenfalls auf das oben genannte Konto eingezahlt werden. In diesem Fall ist es jedoch erforderlich, der Japanese Red Cross Society per E-Mail (E-Mail-Adresse: donation@jrc.or.jp) mitzuteilen, dass ① die Geldmittel als „Spendengelder überwiesen wurden“; darüber hinaus sind ② der Name des Überweisenden, ③ der Geldbetrag, ④ das Datum der Überweisung und ⑤ der Name der Bank, die die Überweisung vorgenommen hat, anzugeben.

(2) Die Japanese Red Cross Society stellt grundsätzlich weder für Hilfsgelder noch für Spendengelder Quittungen aus. Falls eine Quittung gewünscht wird, ist es erforderlich, der Japanese Red Cross Society per E-Mail (E-Mail-Adresse: donation@jrc.or.jp) mitzuteilen, dass ① „eine Quittung gewünscht wird“; darüber hinaus sind ② der Name des Überweisenden, ③ der Geldbetrag, ④ das Datum der Überweisung und ⑤ der Name der Bank, die die Überweisung vorgenommen hat, anzugeben.

 

3. Spendenkonten der Gebietskörperschaften in den betroffenen Gebieten

Gebietskörperschaften (Stadtverwaltungen etc.) in den betroffenen Gebieten haben Konten zur Entgegennahme von Spendengeldern eingerichtet, Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Homepages. Informationen zu Spenden an die besonders betroffenen Präfekturen Kumamoto und Oita finden Sie unter folgenden Links:

Spendenaufruf anlässlich des Erdbebens von Kumamoto 2016
Call for 2016 Kumamoto Earthquake Donations (in englischer Sprache)
Spenden für die Betroffenen und Beiträge für die betroffenen Gebiete des Erdbebens vom April 2016 in der Präfektur Oita

 

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung.

Japanische Botschaft in Österreich